Präambel
Insurgo ist eine Online–Plattform (nachfolgend bezeichnet als „Insurgo"), die dem Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen Versicherungsvermittlern, Versicherten (Kunden) und Versicherern dient und als „Software as a Service (SaaS)" angeboten wird. Die Ablage der Kundendaten auf der Plattform hat zum Zweck, dass Versicherungsvermittler orts– und zeitunabhängig auf relevante Kunden und Vertragsdaten zugreifen und so auch die Transparenz der Vertragsverhältnisse erhöhen können.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB") enthalten Regelungen zur Nutzung von Insurgo durch Versicherungsvermittler. Die AGB sollen den nötigen Rechtsrahmen und Transparenz bieten, um einen sicheren, transparenten und effizienten Betrieb von Insurgo zu gewährleisten.
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich und Begrifflichkeiten
2. Leistungs– und Funktionsumfang
3. Registrierung und Vertragsschluss
4. Vergütung und Rechnung
5. Verantwortung für Inhalte und Informationen
6. Pflichten und Obliegenheiten der Nutzer
7. Sanktionen
8. Freistellung
9. Nutzungsberechtigung
10. Einräumung von Nutzungsrechten durch Nutzer
11. Weiterentwicklung
12. Verfügbarkeit, Störungen und Wartung
13. Schnittstellen
14. Gewährleistung
15. Haftungsbeschränkung
16. Kündigung
17. Datenschutz
18. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
19. Änderung der AGB
20. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich und Begrifflichkeiten
1.1. Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung der Online–Plattform „Insurgo" und in deren Rahmen angebotene Webseiten, Funktionen, Leistungen, Speicherung von Daten (nachfolgend "Hosting") und Schnittstellen (nachfolgend zusammenfassend "Software"), die von der Insurgo GmbH als ein Software–as–a–Service–Dienst (nachfolgend "SaaS") bereitgestellt werden, unabhängig von den verwendeten Domains, Systemen, Plattformen und Geräten (z.B. Desktop oder Mobile) auf denen Insurgo ausgeführt wird.
1.2. Anbieter von Insurgo ist die Insurgo GmbH, Französische Straße 20, 10117 Berlin, (https://www.insurgo.de/impressum); (nachfolgend bezeichnet als "Insurgo GmbH", „wir" oder „uns").
1.3. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Nutzer und uns gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4. Der Begriff „Nutzer" umfasst alle Personen, die unsere Plattform im Rahmen ihrer Tätigkeit als Vermittler von Versicherungen verwenden. Der Begriff „Person" umfasst sowohl natürliche, als auch juristische Personen. Die AGB gelten nur, wenn der Nutzer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich–rechtliches Sondervermögen ist.
1.5. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein „Unternehmer" eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
1.6. Die im Rahmen dieser AGB verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Nutzer", sind geschlechtsneutral zu verstehen.
1.7. Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Inhalte" sind alle von den Nutzern auf Insurgo eingestellten oder sonst an die Insurgo GmbH übertragenen Inhalte und Informationen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen, Kommunikationen, Grafiken, Angaben zu Personen, Vertragsverhältnissen oder Links zu verstehen.
1.8. Mit der Nutzung von Insurgo erklären sich die Nutzer mit diesen AGB einverstanden.
1.9. Individuelle Abreden oder Regeln für spezielle Leistungen oder Leistungsbereiche, jeweils sofern durch die Insurgo GmbH wirksam einbezogen, werden Teil des Vertrages mit den Nutzern und gelten im Fall eines Widerspruchs zu diesen AGB vorrangig.
2. Leistungs– und Funktionsumfang
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Gestattung der Nutzung von Insurgo und der im Leistungsumfang spezifizierten Leistungen und Funktionen, die sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben (https://insurgo.de). Eine über die so definierte Funktionalität hinausgehende Beschaffenheit von Insurgo ist nicht geschuldet.
2.2. Dem Nutzer obliegt es, sorgfältig zu prüfen oder sich fachkundig beraten zu lassen, ob Insurgo den Anforderungen des Nutzers entspricht. Der Nutzer trägt ferner Sorge dafür, dass er die erforderlichen Mindestvoraussetzungen an die Nutzung von Insurgo hardware– und softwareseitig erfüllt. Die Schaffung und Betreuung der Anbindung des Nutzers an das lnternet ist kein Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegt dem Nutzer.
2.3. Individuelle Erweiterungen oder sonstige Anpassungen von Insurgo für den Nutzer bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
2.4. Die Übernahme von Garantien für bestimmte Eigenschaften von Insurgo bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Insurgo GmbH.
2.5. Die Leistungen der Insurgo GmbH beschränken sich auf die Zurverfügungstellung von Insurgo und die damit im Zusammenhang stehende Informationsvermittlung. Die Insurgo GmbH wird jedoch nicht Vertragspartei im Hinblick auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Nutzer und Dritten, wie beispielsweise Kunden und Interessenten des Nutzers oder Versicherungsunternehmen.
2.6. Die Leistungen der Insurgo GmbH beinhalten keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung und dienen nicht der Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Nutzers (z.B. Pflichtinformationen gegenüber Versicherungsnehmern).
2.7 Insurgo GmbH kann Nutzern die Möglichkeit anbieten, deren eigenen Kunden eine von der Insurgo GmbH entwickelte Mobil–Applikation – die Insurgo Kunden–App – zur Verfügung zu stellen. Die Insurgo Kunden–App ist nicht Bestandteil des von Insurgo GmbH vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs, sondern wird derzeit ausschließlich als freiwillige und kostenlose Zusatzfunktion bereitgestellt. Die Buchung einer Insurgo–Lizenz durch einen Nutzer vermittelt nicht das Recht auf eine Nutzung der Kunden–App für eine bestimmte Dauer. Stattdessen ist die Insurgo GmbH jederzeit zum Monatsende zur Kündigung der kostenlosen Nutzungserlaubnis hinsichtlich der Kunden–App befugt. Die Kunden–App kann von Insurgo GmbH auch ohne Einverständnis des Nutzers gänzlich eingestellt oder grundlegend verändert werden, auch ohne dass die Voraussetzungen der nachstehenden Ziffer 11 vorliegen. Ferner kann die Kunden–App künftig zum Bestandteil eines gesonderten, kostenpflichtigen Leistungsangebots der Insurgo GmbH gemacht werden.
3. Registrierung und Vertragsschluss
3.1. Das Vertragsverhältnis zwischen den Nutzern und der Insurgo GmbH kann entweder durch den Abschluss einer individuellen Vereinbarung oder durch die Onlineregistrierung erfolgen.
3.2. Bei einer Onlineregistrierung kommt das Vertragsverhältnis zwischen den Nutzern und der Insurgo GmbH mit dem Abschluss des Registrierungsvorgangs zustande, der eine Bestätigung der Registrierung durch die Insurgo GmbH voraussetzt. Nach Eingabe der Daten wird an die angegebene E–Mail–Adresse innerhalb von drei Tagen ein Bestätigungslink verschickt, mit dem die Registrierung bestätigt werden kann. Nicht bestätigte Anmeldungen werden nach 30 Tagen gelöscht.
3.3. Die Registrierung als Nutzer ist nur für Unternehmer möglich. Die Registrierung ist nur dann zulässig, wenn der Nutzer die gesetzlichen Voraussetzungen für die mithilfe von Insurgo wahrgenommenen und angebotenen Leistungen erfüllt und insbesondere über die erforderlichen Zulassungen (z.B. Gewerbeerlaubnis als Versicherungsvermittler, Eintragung im Vermittlerregister) verfügt. Der Nutzer ist auf Verlangen der Insurgo GmbH verpflichtet, entsprechende Unterlagen zur Nachprüfung vorzulegen.
3.4. Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren; eine mehrfache Registrierung derselben Person ist nicht gestattet. Ebenso ist die parallele Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen gleichzeitig nicht gestattet (z.B. dürfen Nutzer/Arbeitsplatzlizenzen nicht anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden). Im Fall einer von dem registrierten Nutzer zu vertretenden Parallelnutzung eines auf einen Nutzer bzw. Arbeitsplatz beschränkten Zugangs, verwirkt der Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Entgelts, das bei Buchung einer der tatsächlichen Nutzeranzahl entsprechenden Anzahl von Lizenzen angefallen wäre. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird ausdrücklich vorbehalten, wobei die vorbezeichnete Vertragsstrafe den Mindestschaden darstellt und im Übrigen auf einen sonstigen Schaden angerechnet wird.
3.5. Die Nutzer gewährleisten, dass alle von ihnen übermittelten Daten zur Person, bzw. Unternehmen der Wahrheit entsprechen. Die Nutzer dürfen sich nicht als andere Personen oder Unternehmen ausgeben oder sonst über ihre ldentität täuschen.
3.6. Die Adress– und Kontaktdaten der Nutzer sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Nachteile, die für Nutzer aufgrund unrichtiger Angaben entstehen, gehen zu deren Lasten. Nachteile, die aufgrund unrichtiger Angaben für die Insurgo GmbH entstehen, gehen zu Lasten der Nutzer, wenn die Falschangaben in deren Verantwortungsbereich liegen. Den Nutzern obliegt es, bei Gebrauch ihrer Zugangsdaten größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Die Nutzer sind für den Missbrauch von Zugangsdaten verantwortlich, falls sie nicht darlegen und nachweisen können, dass dieser nicht auf ihrem Verschulden basierte. Die Nutzer sind verpflichtet, Insurgo GmbH umgehend zu informieren, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter Kenntnis von Zugangsdaten hat und/oder ein Nutzerkonto missbraucht.
3.7. Die Übertragung des Vertragsverhältnisses auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Insurgo GmbH.
3.8. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Die Insurgo GmbH behält sich vor, Registrierungen ohne vorherige Rücksprache und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.9. Die Insurgo GmbH sendet den Nutzern den Vertragstext, d.h. eine Registrierungsbestätigung, bzw. eine Bestätigung der Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Leistungen nebst den AGB sowie der Datenschutzerklärung an die von ihnen angegebene E–Mail–Adresse zu. Informationen zum Vertragsverhältnis sind ferner dem jeweiligen Nutzerkonto zu entnehmen. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Vertragssprache ist Deutsch.
4. Vergütung und Rechnung
4.1. Unternehmen bezahlen, je nach Leistungsumfang, unterschiedliche Gebühren entsprechend der Preisübersicht (https://insurgo.de/preise), bzw. den individuell getroffenen Vereinbarungen.
4.2. Im Fall von kostenpflichtigen, laufenden Leistungen, die für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch genommen werden, sind Gebührenänderungen nach Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Die Änderung wird wirksam, wenn der Insurgo GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Nutzer keine außerordentliche Kündigung des Kunden zugeht. Die Insurgo GmbH wird den Nutzer mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
4.3. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, die von dem Nutzer zusätzlich zu zahlen ist.
4.4. Zahlungen des Nutzers erfolgen durch die von der Insurgo GmbH akzeptierten Zahlungswege, die den Nutzern gesondert mitgeteilt werden:
(https://help.insurgo.cloud/de/articles/3646265–zahlungswege).
4.5. Die Frist für die Versendung von Vorabankündigungen durch die Insurgo GmbH an den Nutzer im Rahmen des SEPA–Lastschriftverfahrens beträgt einen Tag.
4.6. Die Rechnungen können dem Nutzer elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Die Insurgo GmbH kann dem Nutzer Zahlungserinnerungen auf elektronischem Weg übermitteln.
4.7. Vorbehaltlich anderweitiger Angaben, werden Rechnungen sofort fällig. Der offene Betrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4.8. Entgelte sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
4.9. Gerät der Nutzer mit Zahlungen in Verzug, so hat die Insurgo GmbH das Recht, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber dem Nutzer zu verweigern und den Zugang zu Insurgo zu sperren, bis der Verzug beseitigt ist. Die Insurgo GmbH wird dem Nutzer in diesen Fällen die Sperrung mit einer regelmäßigen Vorfrist von sieben Werktagen zur Beseitigung des Verzugs ankündigen. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte der Insurgo GmbH wegen Zahlungsverzugs des Nutzers bleiben unberührt.
4.10. Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund von Nutzern falsch übermittelter Daten sowie durch Mahnung fälliger Forderungen entstehen, werden den Nutzern in Rechnung gestellt. Die Insurgo GmbH ist berechtigt, die nachfolgend genannten pauschalen Beträge auf Grundlage der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden tatsächlich entstandenen Kosten zu berechnen: a) die Mahngebühren werden mit einem pauschalen Betrag von 3,60 Euro angesetzt; b) sollten dem Anbieter Aufwendungen aufgrund von Rücküberweisungen an die Nutzer wegen überzahlter Entgelte entstehen, die nicht auf Veranlassung des Anbieters entstanden sind, werden Rücküberweisungen mit einer Gebühr von 7,50 Euro berechnet. Dem Nutzer bleibt der Nachweis keiner, bzw. geringerer tatsächlicher oder pauschalierter Kosten vorbehalten.
4.11. Im Falle einer Kündigung kostenpflichtiger Leistungen vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Nutzer sowie einer berechtigten Sperrung des Accounts, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Erstattung der gesamten oder auch nur teilweisen Gebühren.
4.12. Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Vertragspartei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich, es sei denn, es handelt sich um Hauptleistungs– und Mängelansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.
5. Verantwortung für Inhalte und Informationen
5.1. Die Insurgo GmbH ist nicht verantwortlich für die Inhalte der Nutzer und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen.
5.2. Die Insurgo GmbH behält sich vor, Inhalte nicht zu veröffentlichen oder deren Veröffentlichung rückgängig zu machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Die Insurgo GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, die Inhalte vorab zu überprüfen.
5.3. Nutzer und sonstige Rechteinhaber können Inhalte gegenüber der Insurgo GmbH unter Angabe des Inhalts und der bemängelten Kriterien beanstanden sowie deren Korrektur oder Löschung beantragen. Die Insurgo GmbH darf die Beanstandung an die jeweiligen inhaltsverantwortlichen Nutzer weiterleiten und sie innerhalb einer angemessenen Frist zur Stellungnahme auffordern. Die Veröffentlichung eines als unzulässig oder sonst unangemessen gemeldeten Inhalts kann bis zur Prüfung, sofern sachlich gerechtfertigt und angemessen, rückgängig gemacht werden. Die Insurgo GmbH weist darauf hin, dass sie Inhalte im Auftrag der Nutzer verarbeitet, so dass je nach Sachlage das Recht bestimmte Inhalte löschen zu dürfen, nur den jeweiligen Nutzern als Auftraggeber zustehen kann.
6. Pflichten und Obliegenheiten der Nutzer
6.1. Die Nutzer gewährleisten, dass die von ihnen gegenüber der Insurgo GmbH gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, deren Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ebenso wie deren Handlungen nach geltender Rechtslage rechtlich zulässig sind.
6.2. Sofern Nutzer andere Nutzer direkt kontaktieren können, darf diese Kontaktmöglichkeit nicht für Zwecke unerwünschter Werbung (,,SPAM") verwendet und die kontaktierten Nutzer dürfen sonst nicht belästigt werden. Die Kontaktaufnahme muss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Vorschriften des UWG, entsprechen.
6.3. Die Nutzer sind verpflichtet, den sie betreffenden gesetzlichen lnformationspflichten nachzukommen.
6.4. Die Insurgo GmbH nimmt regelmäßige Datensicherungen vor, welche sich auf den gesamten Inhalt der Plattform beziehen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines Sicherungsmediums oder von Teilen einer Sicherungsdatei. Dem Nutzer obliegt es, über die auf der Insurgo– Plattform vorhandene Export–Funktion in eigener Verantwortung regelmäßig eine Datensicherung im eigenen Interesse durchzuführen.
7. Sanktionen
7.1. Da die Integrität und Funktionalität von Insurgo von essentieller Bedeutung ist, werden gegen Nutzer Sanktionen verhängt, wenn und soweit sich seitens von Insurgo GmbH konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die guten Sitten und/oder diese AGB verstoßen.
7.2. Bei der Wahl der zu verhängenden Sanktion wird die Insurgo GmbH die sachlichen Umstände und berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers in die Entscheidung einbeziehen und unter anderem auch mitberücksichtigen, ob ein nur unverschuldetes Fehlverhalten vorliegt oder der Verstoß schuldhaft begangen wurde. Folgende abgestuften Sanktionen stehen der Insurgo GmbH zur Verfügung: a) teilweises und vollständiges Löschen von Inhalten eines Nutzers, b) Verwarnung eines Nutzers, c) Ein–/Beschränkung bei der Nutzung von Insurgo, d) temporäre Sperrung eines Nutzers, e) endgültige Sperrung/Kündigung eines Nutzers, gegebenenfalls verbunden mit einem Hausverbot.
8. Freistellung
8.1. Der Nutzer stellt die Insurgo GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der Insurgo GmbH aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch den Nutzer geltend machen.
8.2. Insoweit hat der Nutzer auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich Anwalts– und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe, zu tragen. Eine Freistellung durch den Nutzer erfolgt nicht, wenn dieser die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
8.3. Insbesondere wird der Nutzer die Insurgo GmbH bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, wie etwa eidesstattlichen Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen unterstützen und darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen den Nutzer selbst geltend gemacht werden.
8.4. Weitergehende Ansprüche gegen den Nutzer, wie insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
9. Nutzungsberechtigung
9.1. Die Insurgo GmbH weist darauf hin, dass die Nutzer Insurgo nur für die individuellen vertragsgemäßen Zwecke verwenden dürfen.
9.2. Darüber hinaus ist der Nutzer nicht berechtigt, Insurgo ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Insurgo GmbH entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, verleihen, verleasen, veräußern, zu dekompilieren, zu verändern oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen oder Dritten die Vornahme der vorgenannten Handlungen zu ermöglichen. Die vorstehenden Verbote bestehen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben. Unterlizenzen dürfen nicht eingeräumt werden.
9.3. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist nicht erlaubt. Sofern Insurgo dem Nutzer die Möglichkeit bietet, seinen eigenen Kunden besondere Insurgo–Zugänge einzurichten (z.B. zur Nutzung eines Kundenportals oder einer Kunden–App), so darf diese Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit für die Kunden des Nutzers nur ohne Vereinbarung eines besonderen Entgelts erfolgen.
9.4. Nutzer dürfen Insurgo nur über die zur Verfügung gestellten Eingabemasken und Schnittstellen nutzen.
9.5. Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität der Onlineangebote von Insurgo, der Software und Infrastruktur zu beeinträchtigen (z.B. Skripte, Robots, Crawler). Insbesondere ist eine übermäßige Belastung verboten, die über der regulären, bei normaler Benutzung der Dienste und Schnittstellen zu erwartenden Nutzungsintensität und –häufigkeit liegt (z.B. Software, die wegen technischer Fehler permanent unnötige Zugriffe generiert).
10. Einräumung von Nutzungsrechten durch Nutzer
10.1. Die Nutzer räumen der Insurgo GmbH Nutzungsrechte an deren rechtlich geschützten Inhalten ein, die für die vertragsgemäße Zurverfügungstellung der vertraglichen Leistungen der Insurgo GmbH notwendig sind (z.B. das Recht die Inhalte der Nutzer zu vervielfältigen, um sie auf den Servern der Insurgo GmbH zu speichern oder Server–Backups zu erstellen). Die Insurgo GmbH nimmt die Rechte nur unter Beachtung der vertraglichen sowie gesetzlichen Vertraulichkeits– und Datenschutzvorgaben wahr.
10.2. Die Einräumung erfolgt zeitlich unbeschränkt bis zum Widerruf durch die Nutzer.
10.3. Der Nutzer hat vor dem Hochladen und Verfassen von Inhalten sicherzustellen, dass ihm an den Inhalten die notwendigen Nutzungsrechte zustehen.
11. Weiterentwicklung
11.1. Die Weiterentwicklung von Insurgo ist ein wesentlicher Bestandteil des Angebotes der Insurgo GmbH. Die Weiterentwicklung umfasst die Anpassung an den technischen Fortschritt, Berücksichtigung der Anforderungen der Nutzer an die Nutzung der Software sowie deren Optimierung.
11.2. Insurgo GmbH darf im Rahmen der Weiterentwicklung die Software sowie deren Teilfunktionen verändern, ohne dass dies einen Mangel darstellt, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist und hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird. Insbesondere in folgenden Fällen ist eine Veränderung zulässig:
wenn die Änderung zum Vorteil des Nutzers geschieht;
wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der Leistungen mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
wenn die Änderung dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf bisherige Funktionen stellen keine Leistungsänderungen in diesem Sinne dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein optischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
12. Verfügbarkeit, Störungen und Wartung
12.1. Das Recht zur Inanspruchnahme der Leistungen von Insurgo besteht im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Nicht zur Nichtverfügbarkeit zählen Einschränkungen oder Ausfälle der Software, aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss– und Verantwortungsbereich der Insurgo GmbH liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, höhere Gewalt, etc.).
12.2. Ist die Sicherheit des Softwarebetriebs oder die Aufrechterhaltung der Softwareintegrität sowie des Netzbetriebes und –integrität akut gefährdet (z.B. durch Schadsoftware oder unberechtigte Zugriffsversuche) darf die Insurgo GmbH den Zugang zu der Software sowie den Umfang ihrer Funktionen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken. Das gilt insbesondere, wenn die Interessen der Nutzer gefährdet sind. Dies wird die Insurgo GmbH, falls möglich, vorab mit angemessener Frist ankündigen.
12.3. Die Insurgo GmbH ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Nutzer obliegenden Pflichten den Zugang der Nutzer zu sperren. Schwerwiegende Verstöße sind solche, die der Insurgo GmbH die Aufrechterhaltung der Vertragserfüllung unzumutbar machen, weil Rechte und Interessen der Insurgo GmbH, Dritter oder der Nutzer gefährdet sind (z. B. Zugriff durch unberechtigte Personen, Einschleusung von Schadsoftware).
12.4. Nutzer melden der Insurgo GmbH Störungen der Verfügbarkeit von Insurgo unverzüglich innerhalb von 24h soweit die Störungen vom Nutzer erkannt wurden oder hätte erkannt werden müssen. Die Verfügbarkeit gilt im Fall erkannter Störungen oder solcher, die der Nutzer hätte erkennen müssen, erst ab Vorlage der Störungsmeldung durch den Nutzer, und nur soweit tatsächlich eine Störung vorliegt, als gemindert.
12.5. Die von der Insurgo GmbH zur Störungsmeldung– und bearbeitung vorgesehenen Kontaktmöglichkeiten dienen nicht der Schulung von Nutzern im Umgang mit der Software. Vergütungspflichtige Schulungsleistungen können von der Insurgo GmbH gesondert angeboten werden. Werden Supportleistungen in Anspruch genommen, obgleich eine Störung nicht vorliegt oder von dem Nutzer schuldhaft selbst verursacht wurde, ist die Insurgo GmbH berechtigt, diese Leistungen zu den Konditionen des jeweils gültigen Preis–Leistungsverzeichnisses (abrufbar unter: https://www.insurgo.de/preisleistungsverzeichnis) abzurechnen.
12.6. Die Insurgo GmbH ist für die Komponenten, die zum Betrieb der Software verwendet werden, nur insoweit verantwortlich, als sie bis zu den Schnittstellen der Rechenzentren von der Insurgo GmbH zu den öffentlichen Datennetzen reichen. Keine Störung stellen Beeinträchtigungen der Datenübertragung im Softwarebetrieb innerhalb der lT–Systeme des Nutzers oder bei Telekommunikationsanbietern dar. Die Schnittstellen stellen den Übergabepunkt für die SaaS–Leistungen der Insurgo GmbH dar.
13. Schnittstellen
13.1. Soweit die Insurgo GmbH für Insurgo Schnittstellen (auch bezeichnet als "API") anbietet, mit denen der Nutzer auf die Software von Drittanbietern zugreifen kann, gewährleistet die Insurgo GmbH die Funktionsfähigkeit der Schnittstellen nach Maßgabe der Verfügbarkeitsregelungen dieser AGB nur soweit, als die Funktionsfähigkeit im Einflussbereich von der Insurgo GmbH liegt.
13.2. Insbesondere kann für fehlende Kompatibilität der Schnittstellen oder Zugriffsmöglichkeit keine Gewährleistung übernommen werden, sofern die Mängel in der Software des Drittanbieters liegen.
13.3. Dieselben Einschränkungen gelten, wenn der Nutzer die Software Dritter über deren Schnittstellen mit Insurgo verknüpft.
14. Gewährleistung
14.1. Die Gewährleistung für die Software richtet sich nach den Regeln des Mietrechts (Softwaremiete).
14.2. Die Insurgo GmbH behebt Mängel der Software und wartet die Software innerhalb angemessener Abstände. Als Mängel werden Fehler der Software oder Beeinträchtigung von Daten beim Hosting verstanden, die dokumentiert und reproduzierbar sind sowie in deren Folge die vertragsgemäße Nutzung der Software durch den Nutzer wesentlich beeinträchtigt ist. Dem Nutzer obliegt es bei der Behebung der Mängel im angemessenen Rahmen mitzuwirken und insbesondere die erforderlichen Mangeldokumentationen vorzunehmen sowie Auskünfte zu erteilen.
14.3. Es gelten die kaufmännischen Prüfungs– und Rügeobliegenheiten.
14.4. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorliegende Mängel, solange diese von dem Nutzer erkannt wurden oder der Nutzer diese hätte erkennen müssen und sie in beiden Fällen nicht innerhalb von 24h gemeldet hat, wird ausgeschlossen.
14.5. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer ohne Befugnis von der Insurgo GmbH Änderungen an der Software vorgenommen hat, es sei denn, dass der Nutzer nachweisen kann, dass diese Änderungen keinen Einfluss auf den Mangel hatten.
14.6. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen.
15. Haftungsbeschränkung
15.1. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Insurgo GmbH nicht Partei eines zwischen dem Nutzer und seinen Kunden/Interessenten geschlossenen Vertrages wird und damit aus diesem Verhältnis auch nicht haftet. Für eine Haftung der Insurgo GmbH auf Schadensersatz gelten, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, folgende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen.
15.2. Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Insurgo GmbH, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
15.3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Insurgo GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
15.4. Soweit die Haftung der Insurgo GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
16. Kündigung
16.1. Die Vertragsdauer und die Kündigungsfristen richten sich nach den Laufzeiten der durch die Nutzer gewählten Tarife,(https://www.insurgo.de/preise), bzw. den individuell getroffenen Vereinbarungen.
16.2. Vorbehaltlich anderweitiger Regelung verlängert sich die Vertragsdauer nach deren Ablauf automatisch um denselben Zeitraum, sofern der Vertrag nicht zuvor mit einer zu vereinbarenden oder sonst 3 Monaten betragenden Frist zum Vertragsende gekündigt worden ist.
16.3. Kündigungen des Hauptvertrages haben in Schriftform zu erfolgen.
16.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch die Insurgo GmbH liegt insbesondere vor, wenn
der Nutzer schwerwiegende Pflichtverletzungen gegen das Gesetz oder diese AGB begeht oder
ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nutzers beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
16.5. Nach der Kündigung kann die endgültige Deaktivierung des Nutzerkontos und Löschung der Daten aus Backups bis zu 14 Tage dauern. Über diesen Zeitraum hinaus bleiben Daten gespeichert, solange sie der Abrechnung oder berechtigten vertraglichen Interessen, die das Löschungsinteresse der Nutzer überwiegen, dienen (z.B. die Sperrung einer E–Mail–Adresse im Fall eines Hausverbotes) oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufzubewahren sind.
16.6. Es obliegt den Nutzern, ihre Daten bei erfolgter Kündigung vor dem Vertragsende zu sichern. Die Insurgo GmbH ist berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten Daten des Nutzers unwiederbringlich zu löschen.
17. Datenschutz
17.1. Der Schutz von Nutzerdaten hat für die Insurgo GmbH oberste Priorität und Auskünfte sowie Herausgabe der Nutzerdaten an Dritte wird, soweit es gesetzlich möglich ist, verhindert.
17.2. Soweit vom Nutzer personenbezogene Daten Dritter an Insurgo übertragen werden, erfolgt die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die Insurgo GmbH ausschließlich im Auftrag des Nutzers unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeitung. Der Nutzer bleibt für die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, der weiteren einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften und berufsrechtlichen Regelungen als datenverarbeitende Stelle verantwortlich. Eine Funktionsübertragung auf die Insurgo GmbH wird nicht vereinbart.
17.3. Weitere Datenschutzbestimmungen und –hinweise sind unseren Datenschutzbestimmungen zu entnehmen (https://help.insurgo.cloud/de/collections/2036966–datenschutz–sicherheit).
18. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
18.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
18.2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Die Insurgo GmbH verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Nutzers zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.
18.3. Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Vertragspartei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Verfügungen entgegenstehen.
18.4. Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.
19. Änderung der AGB
19.1. Die Insurgo GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, das ist für die Nutzer nicht zumutbar. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von folgenden sachlichen Gründen:
wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
wenn die Änderung der Insurgo GmbH dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
wenn gänzlich neue Leistungen der Insurgo GmbH, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse der Insurgo GmbH eine Beschreibung in den AGB erfordern und hieraus das bestehende Vertragsverhältnis zum Nutzer nicht zu dessen Lasten beeinträchtigt wird;
wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Nutzer ist.
19.2. In einem solchen Fall wird die Insurgo GmbH die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Nutzer bei der Insurgo GmbH hinterlegte E–Mail–Adresse senden.
19.3. Widerspricht der Nutzer den neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Empfang der E–Mail, so gelten die geänderten AGB als von ihm angenommen. Die Insurgo GmbH wird den Nutzer mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
19.4. Die Nutzer können geänderten AGB ebenfalls durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung zustimmen.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Die Insurgo GmbH kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis zum Nutzer betreffen, an die vom Nutzer bei Insurgo hinterlegte E–Mail–Adresse schicken. Der Nutzer wird diese E–Mail–Adresse regelmäßig abrufen.
20.2. Der Nutzer darf auf diesen AGB sowie den Verträgen, denen sie zugrunde liegen, beruhenden Ansprüche gegenüber der Insurgo GmbH nur nach Zustimmung der Insurgo GmbH auf Dritte übertragen.
20.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN–Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.
20.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich–rechtliches Sondervermögen ist oder der Nutzer in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht der Insurgo GmbH einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.
Stand: 16. August 2021